Das Entzünden des Osterfeuers ist, sofern nicht gesetzliche Vorgaben wie Brauchtumsfeuerverordnung, Luftreinhalteverordnung etc. dagegensprechen, ausschließlich am Karsamstag von 15:00 Uhr bis Ostersonntag 03:00 Uhr unter Einhaltung der gültigen COVID-Schutzmaßnahmen zulässig.
Landesfeuerwehrkommandant LBD Reinhard Leichtfried ruft zu besonderer Vorsicht und Umsicht auf. Das beginnt bei der Einhaltung der Mindestabstände zu Energieversorgungsanlagen und Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gütern von 100 Meter, öffentliche Verkehrsflächen und Gebäuden 50 Meter und mindestens 40 Meter zu Baumbeständen wie Wäldern oder Baumgruppen.
Das Brauchtumsfeuer ist zu beaufsichtigen und abschließend verlässlich zu löschen, um die mögliche Gefahr einer Brandausbreitung entsprechend zu minimieren.
Es wird um schriftliche Information an die Landesleitzentrale Florian Steiermark per Anmeldeformular ersucht, um einerseits unnötige Fehlalarmierungen zu vermeiden und andererseits um im Ernstfall rasche Hilfe an den richtigen Ort zu bringen.