Der Verzicht auf das „Osterfeuer 2020“ (auch im eigenen Garten) macht durchaus Sinn…
- Keine Handlung gesetzt, die sich im Widerspruch zu Gesetzen und behördlichen Verordnungen befindet.
- Gesundheitliche Schonung der Feuerwehrkräfte
(„Corona-Infektionskette“) - Minimierung der Gefahr von Wald-, Wiesen und Heckenbränden wegen der extremen Trockenheit
- Hintanhaltung einer unkontrollierten Brandausbreitung
Nach den Bestimmungen des Bundesluftreinhaltegesetzes ist das Verbrennen von pflanzlichen Materialien außerhalb dafür genehmigter Anlagen ganzjährig verboten.
Das „Brauchtumsfeuer-Verbot 2020“ umfasst auch das Abbrennen von Laub- Baum und Strauchschnitt etc.. im eigenen Garten.
Die Feuerwehr wird, in Abhängigkeit von Alarmstichwort und Alarmierungsordnung, zur optimalen Koordination an der Einsatzstelle und zur Sicherung des Einsatzerfolgs – im Besonderen was die Bewerkstelligung von Brandeinsätzen am Karwochenende anbelangt – wie vorgesehen die Verständigung bzw. Beiziehung der Exekutive zum Einsatzort veranlassen.