Warum Brauchtumsfeuer-Verbot 2020?

Der Verzicht auf das „Osterfeuer 2020“ (auch im eigenen Garten) macht durchaus Sinn…

  1. Keine Handlung gesetzt, die sich im Widerspruch zu Gesetzen und behördlichen Verordnungen befindet.
  2. Gesundheitliche Schonung der Feuerwehrkräfte
    („Corona-Infektionskette“)
  3. Minimierung der Gefahr von Wald-, Wiesen und Heckenbränden wegen der extremen Trockenheit
  4. Hintanhaltung einer unkontrollierten Brandausbreitung

Nach den Bestimmungen des Bundesluftreinhaltegesetzes ist das Verbrennen von pflanzlichen Materialien außerhalb dafür genehmigter Anlagen ganzjährig verboten.

Das „Brauchtumsfeuer-Verbot 2020“ umfasst auch das Abbrennen von Laub- Baum und Strauchschnitt etc.. im eigenen Garten.

Die Feuerwehr wird, in Abhängigkeit von Alarmstichwort und Alarmierungsordnung, zur optimalen Koordination an der Einsatzstelle und zur Sicherung des Einsatzerfolgs – im Besonderen was die Bewerkstelligung von Brandeinsätzen am Karwochenende anbelangt – wie vorgesehen die Verständigung bzw. Beiziehung der Exekutive zum Einsatzort veranlassen.